EUCO Energieberatung & Umwelt Consulting
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 Wie kann ich Ihnen weiterhelfen?

Energieberatung Wohngebäude

Die Energieberatung wird vor Ort durchgeführt. Sie erhalten:
• Eine unabhängige Beratung hinsichtlich Wärmeschutz bei Fenstertausch, Dämmung und Haustechnik sowie der Fördermöglichkeiten
• Auf Ihr Gebäude angepasste und wirtschaftliche Lösungsvorschläge
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Eine umfassende Energieberatung für Bestandsgebäude erfolgt mit dem individuellen Sanierungsfahrplan gemäß den Richtlinien der BAFA und beinhaltet u.a.:
• Vor-Ort-Begehung und Bestandsaufnahme der Gebäudehülle und Anlagentechnik
• Individuelle Sanierungsvorschläge gemäß Ihren Anforderungen
• Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder Schrittweise Sanierung in Einzelmaßnahmen zum Erreichen der bestmöglichen Energieeffizienz
• Energetische Berechnungen des Ist-Zustands und nach der Sanierung
• Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
• Ausführlicher Bericht und Abschlussgespräch
Die BAFA fördert die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans. Anschließend umgesetzte Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung) und Heizungsoptimierung erhalten einen Bonus auf die Fördergelder (zusätzlichen 5%).
Fördermittelberatung
Bei der KfW und BAFA sowie den Kommunen gibt es zahlreiche Förderprogramme für energieeffiziente Gebäude und Anlagentechnik.
Die Förderungen werden in Form von Zuschüssen oder von zinsgünstigen Darlehen gewährt.
Förderanträge müssen in aller Regel vor der Beauftragung von Sanierungsmaßnahmen gestellt werden, kommen Sie daher rechtzeitig auf mich zu.
Baubegleitende Beratung
Zur Qualitätssicherung dient die baubegleitende Beratung während der Bauphase. Dabei wird die Ausführung energierelevanter Bauteile kontrolliert. So können wesentlich energieeffizientere Ergebnisse erzielt und langfristig hohe Energiekosten gespart werden.
Die Baubegleitung im Rahmen einer energetischen Sanierung wird mit 50 % gefördert.
Umbau von Heizungsanlagen im Rahmen der Forderungen des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2023)
Ab 1.1.2024 gilt die Pflicht für neue Gebäude in Neubaugebieten 65% erneuerbare Energien einzusetzen. In Bestandsgebäuden erst –wenn in der Gemeinde eine Wärmeplanung inkl . einem Beschluss der Kommune erfolgt ist. Die Wärmeplanung muss durch die Kommunen (größer 100‘000 Einwohner) bis 30.06.2026 erfolgt sein. Für kleinere Kommunen bis 30.06.2028.
Gas- und Ölheizungen können bis zur beschlossenen Wärmeplanung der Kommune weiterhin erfolgen, wenn eine Beratung durch einen Energie-Effizienz-Experten erfolgt ist.
Aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung in der kommunalen Beratung kenne ich die umliegenden Landkreise und Kommunalen Beschlüsse sehr gut und kann Sie besonders gut hierbei begleiten.
Energiekonzept
Zur Steigerung der Energieeffizienz bei Sanierungen von Bestandsgebäuden sowie von Neubauten tragen Energiekonzepte bereits vor Baubeginn dazu bei die Zukunftsfähigkeit von Gebäuden zu sichern:
• Varianten hinsichtlich Beheizung, Warmwasserbereitung und Lüftung, sowie Nutzung erneuerbarer Energien werden untersucht und gegenübergestellt, um bestmögliche Energieeffizienz zu gewährleisten
• Ermittlung erforderlichen Dämmstärken zum Erzielen eines bestimmten Effizienzhaus-Standards
Energieausweise
Bei der Fertigstellung eines Gebäudes ist ein Energieausweis auszustellen und beinhaltet Daten zur Energieeffizienz des Gebäudes. Seit 2009 sind ebenfalls Eigentümer von Bestandgebäude verpflichtet bei Vermietung oder Verkauf einen Energieausweis vorzulegen. Energieausweise können nach dem Verbrauchs- oder Bedarfsprinzip erstellt werden.
Energieverbrauchsausweis
Für bestehende Wohngebäude bis 4 Wohneinheiten, die bereits die Wärmeschutzverordnung vom 1. November 1977 einhalten, kann der Energieausweis auf Grundlage des für das Gebäude gemessenen Energieverbrauchs der letzten 3 Jahre erstellt werden.
Energiebedarfsausweis
Für alle anderen Gebäude wird der Energieausweis auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs (unter normierten Nutzerbedingungen) mit ausführlicher Erfassung der Bausubstanz und der Anlagentechnik erstellt.
Bitte sprechen Sie mich an welcher Energieausweis für Sie in Frage kommt.